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Tachobetrug: Technische Verhinderung ist möglich

Bei Automodellen mit digitalen Tachometern kann der Kilometerstand ohne großen Aufwand manipuliert werden - nicht nur im Tacho, sondern auch in allen anderen Steuergeräten. Die Manipulationsgeräte sind frei erhältlich, Billigkopien für Privatanwender kosten weniger als 150 Euro. Die nötige Technik zur Abhilfe existiert bereits.

 

 ©ADAC

Es handelt sich um sogenannte HSM-Chips (Hardware Security Module). Diese sind derzeit schon in Auto-Steuergeräten verbaut. Allerdings werden sie nicht zum Schutz gegen Tachobetrug verwendet, sondern gegen Diebstahl und Chiptuning. Eine Nutzung der HSM-Chips auch gegen Tachobetrug würde nach Einschätzung des ADAC nur wenige Cent pro Auto kosten.
Nach Ermittlungsergebnissen der Polizei fallen pro Jahr allein in Deutschland rund zwei Millionen Gebrauchtwagenkäufer Tachobetrügern zum Opfer. Der Gesamtschaden liegt etwa bei sechs Milliarden Euro.

Dennoch war bis vor Kurzem in der Typgenehmigungsverordnung ein Gesamt-Kilometerzähler nicht verpflichtend vorgeschrieben. Das ändert sich zwar, jedoch ist bis heute keine Regelung vorgesehen, die sicherstellt, dass der Kilometerstand verlässlich abgesichert sein muss. Deshalb hat der ADAC einen entsprechenden Vorschlag für die Neuregelung der diesbezüglichen Richtlinie in der Typgenehmigungsverordnung vorgelegt.

Immer wieder werden Kilometerstands-Datenbanken in die politische Diskussion gebracht. Die Datenbanken täuschen eine Problemlösung allerdings nur vor: Weil ein Kilometerstand nicht auf Manipulation geprüft werden kann, können manipulierte Werte Eingang in solche Datenbanken finden - und den Betrug damit offiziell machen.

Eine Manipulation des Kilometerstandes lässt sich auf technischem Weg meist nicht aufdecken. Daher sollten Interessenten von Gebrauchtwagen möglichst genau recherchieren, ob sich aufgrund von Dokumenten Unstimmigkeiten ergeben. Zum Beispiel durch Überprüfen von Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichten, Tankbelegen (bei Verwendung einer Tankkarte steht dort der Kilometerstand), Eintragungen im Serviceheft und Ölwechsel-Aufklebern bzw. -Anhängern auf Plausibilität. Wenn der nächste Ölwechsel bei 180.000 Kilometern fällig ist, das Auto aber erst 100.000 Kilometer gelaufen ist, stimmt etwas nicht.

Man kann auch Kontakt mit den Vorbesitzern aufnehmen, die in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen sind. Dabei gilt es zu klären, mit welchem Kilometerstand das Fahrzeug jeweils verkauft wurde.

Verkäuferangaben wie ‚Kilometerstand laut Tacho‘ oder ‚Kilometerstand abgelesen‘ sind weitgehend unverbindlich. Käufer sollten auf der schriftlichen Angabe der ‚tatsächlichen Laufleistung‘ im Kaufvertrag bestehen.

 

dpp-AutoReporter/wpr