Ratgeber: Wohin darf die Fahrt in Zeiten von Corona gehen?
Die Corona-Pandemie hat zu weitreichenden Ein- und Beschränkungen auch der Bewegungsfreiheit geführt. Wohin darf man jetzt eigentlich noch fahren?
Aufgrund der aktuell anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie sind die sonst üblichen langen Staus vor dem verlängerten Wochenende (1.–3.5.2020) diesmal nicht zu befürchten. Die geltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Kontaktverbotes gelten noch. Die Bevölkerung ist nach wie vor angehalten, von Tagesausflügen abzusehen, erinnert der Auto Club Europa. Allenfalls die Naherholungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung sollten angesteuert werden. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben touristische Einreisen sogar untersagt. Übernachtungen sowohl in Hotels als auch auf Campingplätzen sind derzeit nur für Geschäftsreisende oder in zwingend notwendigen Fällen gestattet. Eine Durchreise durch Deutschland ist EU-Bürgern aber gestattet.
Grenzkontrollen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz werden bis mindestens 4. Mai vorgenommen. Ohne triftigen Grund kann derzeit nicht nach Deutschland eingereist werden, Ausnahmen gelten zum Beispiel für Berufspendler, aber auch nur an bestimmten Grenzübergängen. Rückkehrer, welche sich mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben, müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Auch hier gibt es Ausnahmen, etwa für Pendler, service- oder medizinisches Fachpersonal.
Polen und Tschechien verweigern die Einreise gänzlich, soweit man nicht unter eng begrenzte Ausnahmeregelungen fällt. Auch diese Regelungen wurden bereits verlängert: in Polen bis mindestens 3. Mai, in Tschechien gelten sie bis auf Weiteres. Auch Belgien hat Grenzkontrollen eingeführt. Touristische Einreisen sind hier ebenfalls nicht möglich, Durchreisen zum Zweck der Heimreise jedoch schon. Die Einschränkungen werden bis mindestens 3. Mai verlängert. Die Grenzen zu den Niederlanden sind laut ACE hingegen offen und meist ungehindert passierbar. Es wird aber auch hier eindringlich von Reisen zu touristischen Zwecken abgeraten.
Nach Italien ist die Einreise nicht möglich, außer ein nachweisbarer beruflicher oder gesundheitlicher oder sonstiger absolut unabdingbarer Grund macht die Ein- oder Ausreise notwendig. Die Rückkehr an den Wohnort oder Rückreise nach Deutschland bleibt ebenfalls erlaubt. Viele Autobahntankstellen bleiben zudem geschlossen. Hier wurden diese Maßnahmen ebenfalls bis mindestens 3. Mai verlängert. In Österreich wurde die Ausgangsbeschränkung bis Ende April verlängert. Hotels und Gastronomie bleiben voraussichtlich bis mindestens Mitte Mai geschlossen. Eine Durchreise ist möglich, sofern kein Zwischenstopp eingelegt wird.
In Frankreich gilt bis auf Weiteres eine weitreichende Ausgangssperre, die auch für dort lebende Ausländer gilt. Eine Durchreise durch Frankreich nach Deutschland ist derzeit möglich, allerdings muss zwingend eine Bescheinigung über den Zweck der Reise mitgeführt werden.
Spanien hat eine Verlängerung des Alarmzustands bis zum 9. Mai angekündigt, wenngleich die Ausgehbeschränkungen für Familien gelockert wurden. Eine Ausreise Richtung Deutschland ist möglich, sämtliche Hotels und Campingplätze sind geschlossen. Eine Rückreise aus Marokko hingegen ist im Moment nicht möglich, die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind bis mindestens 15. Mai geschlossen.
Das durch die Europäische Union erlassene generelle Einreiseverbot wurde ebenfalls verlängert und gilt jetzt noch bis mindestens 15. Mai. Alle Grenzen der EU bleiben bis dahin für Nicht-EU-Bürger geschlossen, Ausnahmen gelten für Großbritannien, Norwegen und die Schweiz und medizinisches Personal.
Das Auswärtige Amt hält seine weltweite Reisewarnung momentan bis 3. Mai aufrecht, eine Verlängerung ist aber mehr als wahrscheinlich. Die Bundesregierung rät ausdrücklich von touristischen Reisen generall ab. Zu beachten ist außerdem, dass deutsche Staatsbürger momentan in den meisten Ländern der Welt nicht einreisen dürfen. Auch die Einreise in die USA ist EU-Bürgern weiterhin untersagt.