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Ratgeber: LED-Licht in Gebrauchtwagen nachrüsten

Bei vielen Fahrzeugen ist es möglich, LED-Licht nachzurüsten. Doch natürlich gibt es dabei einiges zu beachten. Die GTÜ gibt Tipps.

Besseres Licht dank LED-Nachrüstung.

 ©GTÜ

Von den Vorteilen des LED-Lichts möchten auch Fahrer von Bestandsfahrzeugen profitieren, indem sie deren Leuchtmittel gegen LED-Varianten austauschen. Das ist technisch gut möglich durch kompakte Bauteile mit Lichtquelle, Elektronik und weitere Komponenten wie Kühlung und (wo notwendig) CAN-Bus-Adapter. Doch es gibt wichtige Punkte zu beachten, weiß die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung.

2008 waren erstmals LED-Scheinwerfer in Deutschland für ein Neufahrzeug zugelassen. Seither hat sich die Technologie weit verbreitet, weil modernes LED-Licht gegenüber herkömmlichen Halogenscheinwerfern zahlreiche Vorteile aufweist: mehr Helligkeit bei geringerem Energieverbrauch, längere Lebensdauer der Leuchtmittel und die weiße Lichtfarbe, die dem Tageslicht mehr ähnelt. Schließlich sind adaptive Funktionen möglich, mit denen sich das Fahrzeuglicht der Verkehrssituation anpasst. Die vielen Vorteile reizen.

LED-Nachrüstlösungen gibt es für Halogenlampenscheinwerfer mit H7- oder H4-Sockeln. Sie sind keine ganz neue Technik: In Märkten wie den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan war ihr Einbau schon länger zugelassen. Nicht so in Deutschland: Wenn lichttechnische Komponenten keine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen, ist ihre Verwendung in Deutschland illegal. Das hat gute Gründe: Autolicht soll schließlich nicht nur die Fahrbahn für die eigene Sicht ausreichend ausleuchten, sondern darf auch entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Deshalb warnt die GTÜ vor Billiglösungen aus dem Internet.

Legale I LED-Retrofit-Lösungen mit Bauartgenehmigung gibt es in Deutschland seit Herbst 2020. Wegbereiter war damals Osram mit einer H7-Nachrüstlampe. Auch Philips hat seit 2021 ein entsprechendes Produkt im Angebot. Nach der Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dürfen die LED-Lampen in zahlreichen Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen – also unter anderem auch in Wohnmobilen – verwendet werden. Informationen zur Kompatibilität der jeweiligen LED-Leuchtmittel für bestimmte Fahrzeugtypen finden sich auf den Internetseiten der Hersteller.

Tests von korrekt nachgerüsteten Fahrzeugen haben gezeigt, dass mit den LED-Retrofits die Leuchtweite wächst, der rechte Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet wird und Objekte im Sichtfeld auch kontrastreicher dargestellt werden. Davon profitieren auch Fahrzeugklassiker mit Oldtimer-Status. Denn etwa für VW Käfer und frühe Land Rover sind die Nachrüstlösungen genauso erhältlich wie für Sportwagen verschiedener Marken und ein großes Spektrum weiterer Personenwagen der vergangenen Jahrzehnte.

Mit dem Leuchtmittelwechsel ist es allerdings nicht getan: Nach erfolgreicher Montage muss man die entsprechende Bauartgenehmigung im Internet abrufen, ausdrucken und stets im Fahrzeug mitführen. Der entsprechende Link ist üblicherweise als QR-Code auf der Packung zu finden. Zudem sollte die Lichteinstellung nach dem Wechsel geprüft werden. Das kann beispielsweise im Rahmen des kostenfreien Licht- und Reifen-Checks auch bei der GTÜ geschehen – rechtzeitig vor Winteranbruch.

aum