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Autofahren mit Flipflops an den Füßen: Ist das erlaubt?

Wenn es heiß ist, trägt man ungern feste Schuhe. Doch ist es auch erlaubt, mit Flipflops Auto zu fahren? Hier gibt es Infos dazu.

 ©aum ADAC

Der Sommer ist da und mancher steigt da mit leichten Sandalen, Flipflops oder gleich barfuß ins Auto. In Deutschland gibt es dazu keine gesetzlichen Vorgaben. Dennoch empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung aus Sicherheitsgründen, es nicht allzu salopp zu nehmen.

Barfuß fahren ist in Deutschland nicht verboten. Verkehrsteilnehmer dürfen selbst entscheiden, ob sie ohne Schuhe, in Sandalen, Latschen oder festem Schuhwerk fahren möchten. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es jedoch in Paragraf 1: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Die Botschaft ist deutlich: Potenzielle Risiken für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk sind unbedingt zu vermeiden.

Wer barfuß oder in Flipflops fährt, dem fehlt letztendlich der volle Halt auf den Pedalen, und die Kraftübertragung kann ungenau sein, warnt die GTÜ. Das kann im Ernstfall fatale Folgen haben, zum Beispiel, wenn der Fuß aus den Flipflops rutscht oder die nackte Sohle vom Bremspedal rutscht und das Fahrzeug nicht rechtzeitig zum Stehen kommt. Auch kann ein ungeschützter Fuß bei einem Unfall stärker verletzt werden. Die GTÜ rät daher dringend, immer festes Schuhwerk zu tragen, um eine optimale Kontrolle über das Fahrzeug zu haben und das Unfallrisiko zu minimieren.

Auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk problematisch sein, wenn ein Unfall hätte vermieden werden können. Darauf weist der ADAC hin. Kommt es beispielsweise zu einem Unfall, bei dem der Unfallgegner klar die Vorfahrt missachtet hat, kann der Geschädigte durchaus mithaften, wenn sich herausstellt, dass der Zusammenstoß möglicherweise hätte vermieden werden könne, wenn er keine üblichen Schuhe getragen hat. Zudem sei nicht auszuschließen, dass die Vollkaskoversicherung nach einem Unfall mit ungeeigneten Schuhen die Leistung bezüglich des Schadens am eigenen Fahrzeug wegen grober Fahrlässigkeit mindere oder sogar ganz verweigere, meint der Automobilclub.

Auch beim Fahrradfahren gibt es keine gesetzliche Regelung, die Schuhe vorschreibt. Jedoch ist die Situation hier ähnlich wie beim Autofahren: Sicherer Halt auf den Pedalen kann das Unfallrisiko senken. Und festes Schuhwerk mindert eindeutig die Gefahr von Verletzungen hoch, insbesondere wenn der Fuß vom Pedal rutscht oder in die Speichen gerät.

aum